Sie können mit mir seit der Freigabe durch den Gesetzgeber im Jahr 2006 das anfallende anwaltliche Honorar für meine außergerichtliche Tätigkeit frei aushandeln und eine Gebührenvereinbarung mit mir schließen. Dabei müssen natürlich Aufwand, Schwierigkeit und Gegenstandswert in einem angemessenen Verhältnis zum Honorar stehen, wobei ich aber immer an einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung für meine Mandanten interessiert bin. Ich biete sowohl die Abrechnung auf Basis eines angemessenen Stundenhonorars als auch feste Pauschalen an, die sich gerade und häufig für Standardverfahren anbieten, wie beispielsweise der Anmeldung einer Marke. Soweit wir nicht ein anderweitiges Honorar vereinbaren oder wenn das von Ihnen gewünscht ist, ergeben sich ansonsten die Gebühren auch für meine außergerichtliche Beratung und Tätigkeit nach dem Gegenstandswert der Sache entsprechend den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG). Alle gerichtlichen Verfahren müssen dazu immer nach dem RVG in Abhängigkeit vom Streitwert abgerechnet werden, was Ihnen aber auch die "Sicherheit" gibt, dass auch bei "Ihrem" Gegner im gerichtlichen Verfahren keine höheren Kosten anfallen können.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung unterhalten, kann in vielen Fällen, in der Regel des "privaten" Bereiches, so insbesondere dem Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Verkehrsrecht, ohne Kostenrisiko für Sie abgerechnet werden. Die Versicherung übernimmt in der Regel die anwaltlichen Honorare der Beteiligten wie auch die gerichtlichen Kosten mit Ausnahme einer etwaigen Selbstbeteiligung, wenn Sie diese mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Ich korrespondiere für Sie mit der Rechtsschutzversicherung und stelle die notwendigen Deckungsanfragen.

Ich versuche unabhängig davon mit Ihnen Kosten und Gebühren, soweit nicht zwingend anfallend, zu vermeiden. Prozesse sollten und können häufig nicht das Mittel erster Wahl sein, wenn Sie dazu eine außergerichtliche Lösung schneller und günstiger zu einem insgesamt tragfähigen Ergebnis bringt. In diese Kalkulation sind immer auch die anfallenden Verfahrenskosten und das weitere Risiko eines gerichtlichen Verfahrens einzubeziehen. Ein Prozess kann, gerade wenn er über mehrere Instanzen geführt wird, viel Zeit und Geld in Anspruch nehmen. Ich versuche insoweit die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte in die Überlegungen und meine Einschätzungen über die Chancen und Risiken zu jedem Fall optimal einfließen zu lassen.

Dabei ist mir bewusst, dass neben der Qualität der anwaltlichen Dienstleistung auch der "Preis" ein wichtiger Faktor für Ihre jeweilige Entscheidungsfindung sein wird und muss. Ich kann aber fast immer eine Lösung bieten, die für beide Seiten die Basis einer guten und erfolgreichen Zusammenarbeit sein kann.